Vollstreckungswiki

Die wichtigsten Abkürzungen und Begriffe verständlich erläutert

Amtshilfe
Ein Amtshilfeersuchen im Vollstreckungskontext bedeutet, die zuständige Vollstreckungsbehörde zu kontaktieren und um Hilfe bei der Beitreibung offener Forderungen zu bitten. Im Kommunalbereich erfolgt dies, wenn der Schuldner bzw. die Schuldnerin nicht im eigenen Einzugsbereich wohnt oder die Verwaltung selbst keine Vollstreckungsbefugnisse hat. Große Gläubiger, die regelmäßig Amtshilfeersuchen versenden, sind beispielsweise der Beitragsservice und Kammern. Ein Amtshilfeersuchen wird oft mit dem Kürzel AHE abgekürzt.

AMV
Das Kürzel steht für Automatisiertes Mahnverfahren und wird von Softwareherstellern gern genutzt, um das gerichtliche Mahnverfahren zu beschreiben. Um Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge elektronisch einzureichen, setzen die Mahngerichte ein bestimmtes Format voraus, dass sich .eda-Datei nennt. Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen, andere Rechtsformen können dieses Format nutzen.

beA
Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach steht ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte zur Verfügung, um mit Behörden und Gerichten zu kommunizieren. Das beA setzt dabei auf der Struktur des EGVP auf und ist als Weiterentwicklung dessen zu sehen.

beBPo
Das besondere elektronische Behördenpostfach ist ein elektronisches Postfach für Behörden, um vor allem mit anderen Behörden zu kommunizieren. In der Elektronischen Rechtsverkehrverordnung ist vorgeschrieben, dass jede Körperschaft des öffentlichen Rechts ein beBPo (oder DE-Mail-Postfach) vorhalten muss. Das beBPo ist per Gesetz als sicherer Übermittlungsweg deklariert und Bedarf in der Regel keiner qualifizierten elektronischen Signatur, um Nachrichten zu versenden. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise wenn es um materielles Recht oder Eingriffe in die persönliche Freiheit geht. Das beBPo setzt auf der Infrastruktur des EGVP auf und ist sozusagen eine Weiterentwicklung dessen.

eBO
Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach ist das Pendant des beBPo für den Privatsektor. Kapitalgesellschaften, Vereine, Gewerkschaften und andere, die kein beBPo beantragen dürfen, können ein eBO für die Behördenkommunikation nutzen. Auch das eBO setzt auf der Infrastruktur des EGVP auf und kann als Weiterentwicklung dessen gesehen werden.

EGVP
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Sende- und Empfangskomponente für die Behördenkommunikation. Durch die Elektronische Rechtsverkehrverordnung wurde die Funktionalität weiterentwickelt und die Postfachinfrastruktur in verschiedene Branchenpostfächer unterteilt, beispielsweise beA, beBPo und eBO. Der Begriff EGVP wird teilweise für die Infrastruktur, teilweise für die Postfachsoftware selbst verwendet.

ERVV
Der elektronische Rechtsverkehr und die dazugehörige elektronische Rechtsverkehrverordnung haben die Digitalisierung der Gerichtskommunikation zum Ziel. Die dabei zu verwendenden Postfächer beA, beBPo, eBO, etc. sind als sichere Übermittlungswege deklariert und bedürfen deshalb oftmals keiner zusätzlichen qualifizierten elektronischen Signatur.

qeS
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist die Höchste Stufe im Signaturprozess. Sie steht dabei über der einfachen Signatur und der fortgeschrittenen Signatur. In der Praxis werden qualifizierte elektronische Signatur oftmals mit Signaturkarten und Kartenlesegeräten eingefügt. Diese erhält man beispielsweise bei der Bundesdruckerei. Es existieren jedoch auch digitale Lösungen.

SAFE-ID
SAFE steht für “Secure Access to Federated e-Justice/e-Government”. Die SAFE-ID ist Ihre eindeutige Sende- und Empfangsadresse und dient der eindeutigen Identifizierung des Postfaches. Jedes beBPO und eBO verfügt über eine SAFE-ID, die beim erstmaligen Anlegen des Postfaches erstellt wird. Diese ist notwendig, damit die jeweilige Prüfstelle das Postfach freischalten kann. Als Synonym für SAFE-ID wird auch teilweise Govello-ID genutzt. SAFE-IDs sind zentral im SAFE-Verzeichnsdienst hinterlegt und darüber suchbar.

Sachaufklärung
Die Sachaufklärung wird oft als Abkürzung für das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ genutzt. Dieses hatte 2013 zur Folge, dass die eidesstattlichen Versicherungen in ihrer bisherigen Form abgelöst wurden und an deren Stelle die Vermögensauskünfte getreten sind. Zusätzlich wurde das Vollstreckungsportal von der Justiz geschaffen, das in Vermögensverzeichnis und Schuldnerverzeichnis unterteilt ist. Die Vermögensauskünfte sind im Vermögensverzeichnis zu finden, auf das Vollstreckungsbehörden und Gerichtsvollzieher Zugriff haben. Das Schuldnerverzeichnis kann wiederum auch von der Privatwirtschaft abgefragt werden.

XFinanz
XFinanz ist ein XÖV-Format für die öffentliche Verwaltung und hat zum Ziel, den Austausch von Finanzdaten zu standardisieren. Unter Berücksichtigung kameraler und doppischer Buchungslogiken sollen so Standardschnittstellen zwischen unterschiedlichen Finanzverfahren und Fachverharen ermöglicht werden. Das Dateiformat ist XML.

XAmtshilfe
XAmtshilfe ist ein XÖV-Format für die öffentliche Verwaltung und hat zum Ziel, den Aufbau einer elektronischen Amtshilfedatei zu standardisieren, damit ein Austausch zwischen verschiedenen Softwareprodukten möglich ist. Bei dem Format handelt es sich um eine XML-Datei, die an den Aufbau von XFinanz angelehnt ist.

XÖV
Das Kürzel steht für „XML in der öffentlichen Verwaltung“ und ist eine Sammlung von Standards für den elektronischen Datenaustausch auf der Basis von XML. Die XÖV-Familie wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreut. Bekannte Formate sind beispielsweise XFinanz, XAmtshilfe und XJustiz.

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