AGB

Gesamtaufwand und Höchstgrenze
Der kalkulierte Aufwand entspricht den Schätzungen der cukoo GmbH und stellt zugleich einen Erfahrungswert vorangegangener Kundenprojekte dar. Er wird auf Basis der vorliegenden Informationen und dem aktuellen Kenntnisstand über das einzurichtende System gebildet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Angebots- und Realisierungsbedingungen

Die Realisierung der im Angebot aufgeführten Leistungen erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung einer Terminkoordination. Das Angebot versteht sich freibleibend. Der Vertrag kommt zustande nach einer schriftlichen Auftragserteilung des Kunden und nach einer ausschließlich schriftlichen Auftragsbestätigung durch die cukoo GmbH. Die Projektvorlaufzeit, die für Terminplanung und Vorbereitung notwendig ist, beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen sind explizit, nach vorheriger Zusage durch cukoo GmbH, in der Beauftragung zu dokumentieren.
Reisekosten
Sämtliche Fahrt- und Reisekosten sind in den jeweiligen Dienstleistungspositionen mit inbegriffen. Es erfolgt keine gesonderte Berechnung von Übernachtungskosten, der Fahrtzeiten bzw. der zurückgelegten Kilometeranzahl.
Mitwirkungspflichten

Folgende Leistungen sind für eine gemeinsame Projektrealisierung durch den Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflichten zu erbringen und bilden gleichzeitig die Voraussetzung für die angebotenen Leistungen und die damit verbundene Preiskalkulation des Auftragnehmers:

  • Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen, Kopierer und Drucker zur Verfügung stellt. Er gewährt dem Auftragnehmer unmittelbar und mittels Datenfernübertragung kostenfreien Zugriff zur eingesetzten Hard- und Software.
  • Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer und sämtliche Kontaktdaten die die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sicherstellen. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner des Auftragnehmers.
  • Der Auftraggeber testet die Software während der Projektphase gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Software beginnt.
  • Der Auftragnehmer liefert und installiert auf Anforderung die Softwarelösung, führt die Funktionsfähigkeit herbei und teilt dies der abrufenden Stelle schriftlich mit.
  • Die Funktionsprüfung für die abgerufenen Produkte beginnt am ersten Werktag nach Zugang der Mitteilung über die Funktionsfähigkeit. Die Dauer der Funktionsprüfung beträgt 30 Tage. Nach erfolgreich absolvierter Funktionsprüfung erklärt die abrufende Stelle unverzüglich schriftlich die Abnahme.

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Projektumsetzung in hohem Maße von der Verfügbarkeit und dem Engagement der Mitarbeiter und der Verantwortlichen des Auftraggebers bestimmt werden.

Art der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt an dem in der Position benannten Standort sowie im Rahmen von Abstimmungen per Telefon, E-Mail, Fax oder Fernzugriff GoToMeeting, Teamviewer). In Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer können Dienstleistungen, die vor Ort angeboten wurden, gegebenenfalls auch per Fernzugriff durchgeführt werden. Zur Dokumentation der erbrachten Leistungen beim Auftraggeber vor Ort wird vom Auftragnehmer ein Leistungsnachweis/Servicebericht erstellt, der Mitarbeiter, Datum, Aufwand und Tätigkeit enthält und der vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird. Durch den Einsatz von Cookies kann die cukoo GmbH den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären. Das Erbringen von Sonderleistungen, wie Rufbereitschaft sowie Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit ist nicht enthalten. Als Nachtarbeit gelten Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wochenendarbeit umfasst Samstage und Sonntage. Feiertagsarbeit umfasst bundesdeutsche und sächsische Feiertage.
Rechnungslegung
Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, die zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang zu begleichen. Überlassungsgebühren für Lizenzen werden i.d.R. direkt nach Beauftragung und unabhängig von weiteren im Auftrag enthaltenen Dienstleistungen bereit gestellt und abgerechnet.
Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an den in diesem Angebot benannten Adressaten und dessen Verwaltung. Sein Inhalt ist streng vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über die cukoo GmbH Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Die cukoo GmbH verpflichtet sich ihrerseits, die ihr überlassenen Unterlagen, technischen Hilfsmittel, sonstige Informationen und ihr bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
Vereinbarung nach EVB-IT
Nach Auftragserteilung erstellt die cukoo GmbH jeweils Softwarepflege- und Überlassungsverträge nach “Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen” (kurz EVB-IT), die entsprechend Vertragsbestandteil der Beauftragung werden. Die EVB-IT sind vom Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich in Abstimmung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) formuliert worden. Die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik empfiehlt dieses Rahmenwerk für Überlassung und Pflege von Standardsoftware. Der Abschluss dieser beiden Verträge ist bei Lizenzierung von Produkten der cukoo GmbH Voraussetzung für die Leistungserbringung. Mit Angebotsannahme stimmt der Auftraggeber zu, Verträge nach EVB-IT abzuschließen. Ein Softwarepflegevertrag (inkl. Hotline) ist Voraussetzung für den Kaufvertrag und wird direkt zwischen cukoo und dem Auftraggeber abgeschlossen.
cukoo GmbH