Die Handwerkskammern in Deutschland gehen im Forderungsmanagement ganz unterschiedlich vor. Mit unserer Software avviso setzen wir genau da an und bieten die nötige Flexibilität, damit alle Kammern ihre individuellen Prozesse abbilden können. Besuchen Sie unsere kostenfreie Online-Präsentation speziell für Handwerkskammern am 25. September 2024 von 09.00 bis 14.00 Uhr und lernen Sie avviso kennen: Jetzt anmelden! An diesem Tag stellen wir Ihnen vor, wie avviso folgende Prozesse abdeckt. Szenario 1: Selber vollstrecken Szenario 2: Abgabe an Gerichte per beBPo Szenario 3: Abgabe an Kommunen per Datei (oder Brief) Szenario 4: Abgabe an Kommunen per AMTSHILFE.net Szenario 5: Individueller Einsatz Wir gehen außerdem auf die Anbindung an Ihre Buchhaltungssoftware (z. B. ODAV, Datev, Diamant, etc.) ein und zeigen die Massenüberwachung des Insolvenzportales mit avviso sowie die behördliche Auskunft von Kontendaten bei der SCHUFA. Schauen Sie vorbei, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme – kostenfrei und unverbindlich! Im Rahmen unserer aktuellen Rabattaktion erhalten Direktkunden einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent auf lizenzpflichtige Erweiterungen. Außerdem werden die Einrichtungskosten für die Überwachung des Insolvenzportales, die behördliche Auskunft bei der SCHUFA sowie alle QR-Codes mit einem Preisnachlass von 25 Prozent ausgewiesen. Die Aktion endet am 30. Juni 2024. Bei Interesse an einem Angebot stehen wir gern zur Verfügung: 0341 309 66 1200 vertrieb@cukoo.de Serviceportal Die Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen hat die avviso-Version 24.03.0 für die Nutzung in den Kommunalverwaltungen freigegeben. Die Liste über die Zulassung der einzelnen Fachverfahren finden Sie hier: Zulassungsliste Mit der Implementierung von eBO-Funktionen in die Vollstreckungssoftware avviso stehen nun auch der komfortable Versand und Empfang von Gerichtsmitteilungen all denen zur Verfügung, die kein beBPo nutzen dürfen. Folglich passt allerdings der Produktname avviso.bebpo nicht mehr. Die Funktionen des beBPo und des eBO innerhalb der Software avviso werden deshalb ab sofort unter dem Produktnamen avviso.erv geführt. Das Kürzel ERV steht dabei für den elektronischen Rechtsverkehr bzw. die dazugehörige elektronische Rechtsverkehrverordnung. Für Nutzer von avviso.bebpo ändert sich dabei nur wenig, denn der Funktionsumfang bleibt identisch und wird nur um die Komponenten des eBO angereichert. Im avviso wird die Kachel beBPo in ERV umbenannt. Für die Vollstreckungssoftware avviso steht die neue Version 24.03.x bereit und kann im Downloadbereich des Kundenportales heruntergeladen werden. Sofern Sie Hilfe bei der Installation benötigen, steht Ihnen der cukoo-Vertrieb gern zur Verfügung. Kunden, die unseren Update-Service gebucht haben, werden wie gewohnt proaktiv für einen Installationstermin kontaktiert. Uns erreichen zahlreiche Rückmeldungen zum diesjährigen Anwendertreffen. Vielen Dank für das positive Feedback! Sollten Sie unseren avviso-Anwenderkreis (kurz avak) verpasst haben, überzeugen Sie die nachstehenden Kundenstimmen vielleicht, im nächsten Jahr teilzunehmen. “Herzlichen Dank für den Online-avak! Toll, wie nah am Kunden cukoo agiert. Es war sehr informativ und kurzweilig! Grüße aus Regensburg.” (Stadtverwaltung Regensburg) “Vielen Dank für das Webinar. Format und Inhalt waren sehr gut und haben mir viele neue Erkenntnisse vermittelt. Die Veranstaltung war sehr gut organisiert, es wurden wichtige aktuelle Bausteine hinreichend und verständlich dargelegt und erklärt. Diese Form über online war für mich als Nutzer sehr bequem und ohne großen Aufwand.” (Landkreis Prignitz) “Vielen Dank für die drei super informativen Tage. Alles Gute für das komplette Team. Grüße aus dem Saarland.” (Stadt Ottweiler) “Vielen Dank. Wieder eine tolle Veranstaltung. Viele Grüße aus Düsseldorf.” (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) “Sehr informativ und kurzweilig. Danke, bis zum nächsten Mal. Grüße aus Würzburg.” (Stadt Würzburg) Wir bedanken uns bei über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am diesjährigen Anwendertreffen, die unseren Veranstaltungen in Leipzig und digital beigewohnt haben. Wie versprochen, haben wir alle Foliensätze von diesem Jahr in unserer Datencloud bereitgestellt. Sofern Sie keinen Zugang bekommen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wichtig: Die neuen Vordrucke gemäß Zwangsvollstreckungs-formularverordnung sind finalisiert und können, unabhängig von möglichen Fristverlängerungen, zu denen es ggf. kommt, ab sofort genutzt werden. Da mit den neuen Vorlagen gleichzeitig eine Umstellung der Textverarbeitung in avviso einhergeht, ist eine Qualitätssicherung durch uns notwendig. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 0341 309 66 1200 oder vertrieb@cukoo.de

Im kommenden Jahr findet das avviso-Anwendertreffen übrigens am 12. September und 10. Oktober statt. Merken Sie sich die beiden Termine gern vor. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme! Creditreform meldet einen Anstieg bei Unternehmensinsolvenzen von 16,2 Prozent – die höchste Rate seit 20 Jahren. Betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen die Corona-Hilfen die absehbare Firmenpleite nur aufgeschoben haben. Im ersten Halbjahr 2023 haben 8.400 Kapitalgesellschaften Insolvenz angemeldet. Mit der Massenüberwachung des Insolvenzportales, direkt integriert in avviso, verpassen Sie keine dieser Insolvenzfälle mehr. Sie können dabei nicht nur Ihren Schuldnerbestand überwachen, sondern ebenso auch potentielle Schuldner oder auch Lieferanten abfragen – und zwar deutschlandweit. Findet avviso einen Treffer, werden Sie in der Terminliste darüber benachrichtigt und können auf Knopfdruck die Bekanntmachungstexte übernehmen und sogleich Ihre Forderungen zum Verfahren anmelden. Die Gemeindeprüfanstalt hat die Märzversion 2023 von avviso freigegeben. Der Nachweis ist unter folgendem Link zu finden: Zur Gemeindeprüfanstalt NRW Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben wir folgende Rabattaktion für Sie: Bei Beauftragung bis zum 30. Juni 2023 richten wir die QR-Code-Lösungen avviso.qr, avviso.qr (pmPayment), avviso.qr (ePayBL) oder avviso.qr (S-Public) kostenfrei in Ihrem avviso ein. Es entstehen keine Lizenzkosten, nur eine monatliche Nutzungsgebühr. Die laufenden Kosten für die QR-Codes orientieren sich an Ihrer Lizenzanzahl. Bei avviso.qr handelt es sich um klassische Girocodes, auch EPC-QR-Codes genannt. Diese dienen zur einfachen SEPA-Überweisung per Banking App. Mit avviso.qr (pmPayment), avviso.qr (ePayBL) und avviso.qr (S-Public) koppeln Sie das avviso an die Bezahlplattformen von GovConnect, ePayBL und S-Public Services. Damit stehen Schuldnern Zahlungsdienstleister wie Paypal, Visa, Mastercard und co. zur Verfügung. Girocodes und Anbindungen an Bezahlplattformen lassen sich übrigens auch kombinieren. So bieten Sie Ihren Schuldnern maximale Flexibilität bei der Auswahl der Bezahlart. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat eine spannende Umfrage mit 82 Kommunen veröffentlicht. In den Bereichen, in denen Online-Bezahloptionen angeboten wurden, dominierte Paypal mit 75 Prozent Nutzungsquote. Für andere Bezahlarten wie Mastercard, giropay und co. ergaben sich Quoten zwischen 10 und 15 Prozent. Nachzulesen sind diese Zahlen auf folgender Webseite: https://www.kgst.de/e-payment-umfrage Die aufgeführten Bezahloptionen können Sie Ihren Schuldnern auch ganz gezielt mit avviso anbieten. Dafür stellen wir die erwähnten Funktionen bereit. So nutzen Sie die Verhaltensmuster in unserer Gesellschaft ganz konkret in der Vollstreckung und im Forderungsmanagement aus. Sofern Sie noch keine QR-Codes in avviso im Einsatz haben, fordern Sie gern ein maßgeschneidertes Angebot zu Sonderkonditionen bei uns an: vertrieb@cukoo.de 0341 30966-1200 cukoo-Serviceportal
cukoo GmbH